Triathlon allgemein

Neue Sportordnung für die Saison 2016

Eine wichtige Änderung ist die Einführung der blauen Karte auf der Radstrecke!

Ein paar Anmerkungen zur Wechselzone

  • Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmer haben ihren Helm während des Wettkampfes, solange sie im Besitz des Rades sind, also vom Zeitpunkt, wenn das Rad vom Radständer genommen wird bis zum Zeitpunkt, wenn das Rad am Ende der Radstrecke wieder am Wechselplatz abgestellt ist, am Kopf zu tragen, wobei der Kinnriemen stets geschlossen sein muss.
  • Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmer haben ausschließlich den ihrer Startnummer zugeordneten Wechselplatz zu verwenden.
  • Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmer dürfen andere Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmer in der Wechselzone nicht behindern und deren Ausrüstung nicht durcheinander bringen.
  • Der Wechselplatz ist definiert als der Bereich, der sich 50 cm rechts und links von der Wechselplatzmarkierung (Nummer) erstreckt. Es dürfen nur Gegenstände in der Wechselzone deponiert werden, welche unmittelbar für den Wettkampf benötigt werden. Wird eine Wechselbox vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, so ist diese verpflichtend zu benutzen. Für den Wettkampf benötigte Ausrüstungsgegenstände (Laufschuhe, Brillen, …) dürfen außerhalb der Box im Bereich von 50 cm platziert werden. Benutzte Ausrüstungsgegenstände müssen ausnahmslos in der Box verwahrt werden. Nach dem zweiten Wechsel dürfen keine Ausrüstungsgegenstände außerhalb der Box verbleiben.
  • Räder müssen am Wechselplatz in der dafür vorgesehenen Weise eingerackt (das heißt vor dem Radsplit mit dem Hinterrad oder dem Sattel, danach entweder mit Vorderrad oder Hinterrad, sowie Sattel oder beiden Bremshebeln) sein und dürfen demnach nicht am Wechselplatz hingelegt werden. Einmal eingecheckte und überprüfte Ausrüstungsgegenstände dürfen vor dem Start nicht mehr aus der Wechselzone entfernt werden. In Ausnahmefällen kann dies vom Chief Technical Official erlaubt werden. (Behebung technischer Defekt, etc.).
  • Das Markieren von Positionen in der Wechselzone ist nicht erlaubt.

Zeitstrafen werden verhängt, wenn sich eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer während des Wettkampfes regelwidrig verhält, und daraus einen Vorteil zieht, der je doch eine Disqualifikation nicht rechtfertigt. Werden für eine Wettkampfteilnehmerin/einen Wettkampfteilnehmer bei einem Wettkampf zwei (Mittel- und Langdistanz: drei) oder mehr Zeitstrafen ausgesprochen, so ist diese/dieser zu disqualifizieren. Die Dauer der dafür jeweils vorgesehenen Zeitstrafe ist abhängig von der Wettkampfdistanz und der Disziplin.

Verstöße beim Schwimmen, Laufen und in der Wechselzone werden mit der gelben Karte geahndet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aus Gründen einer bestimmten Beobachtungsdauer kann die Verwarnung auch entsprechend zeitverzögert ausgesprochen werden.

Alternativ kann eine Zeitstrafe auch durch Bekanntgabe der Startnummer der zu sanktionierenden Athletin/des zu sanktionierenden Athleten auf dem im Bereich der Penaltybox zu positionierenden ‚Penaltyboard’ verhängt werden. In diesem Fall ist die Athletin/der Athlet selbst dafür verantwortlich, die Strafe anzutreten, eine direkte Ansprache ist nicht notwendig.

Dauer für Zeitstrafen abseits der Radstrecke: bis einschließlich Sprintdistanzbewerbe 10 Sekunden; bei Standarddistanzbewerben 15 Sekunden; ab Double Olympic Distance Bewerben 30 Sekunden.

Wurde die Zeitstrafe auf der Radstrecke (‚Blaue Karte’) ausgesprochen, so ist die Strafe ausschließlich in der auf der Radstrecke eingerichteten Penaltybox abzuleisten. Bei Mehrfachrunden ist die Zeitstrafe in der Runde, in welcher die Zeitstrafe ausgesprochen wurde, anzutreten. Für die Ableistung der Zeitstrafe (Verweilen in der Penaltybox) ist die Athletin/der Athlet selbst verantwortlich. Der Technical Official kann aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aus Gründen einer bestimmten Beobachtungsdauer die Verwarnung auch entsprechend zeitverzögert aussprechen.

Die Startnummer der Athletin/des Athleten wird nicht auf einem ‚Penalty-Board’ angezeigt, die Athletin/der Athlet ist selbst dafür verantwortlich, die Penaltybox aufzusuchen.

Dauer für Zeitstrafen auf der Radstrecke: bis einschließlich Sprintdistanzbewerbe 1 Minute; bei Standarddistanzbewerben 2 Minuten; ab Double Olympic Distance Bewerben 5 Minuten.

Eine Zeitstrafe wird grundsätzlich in einer „Penaltybox“ verbüßt.

Alle anderen ausgesprochenen Zeitstrafen (‚Gelbe Karte’) sind ausschließlich in der „Penaltybox“ auf der Laufstrecke zu verbüßen, wobei es im eigenen Ermessen der Bestraften/des Bestraften liegt in welcher Laufrunde (bei Mehrfachrunden) die Penaltybox aufgesucht wird. Bei Bewerben der Kategorie B und Kategorie C kann aus organisatorischen Gründen auf die „Penaltybox“ auf der Laufstrecke verzichtet werden. In diesem Falle werden die ausgesprochenen Zeitstrafen durch den jeweiligen TO an Ort und Stelle, unter Anhaltung des Athleten für die jeweilige Zeitdauer, umgehend vollstreckt (Stop & Go).

Nach Überquerung der Ziellinie kann die Zeitstrafe nicht mehr abgeleistet werden, es erfolgt eine Disqualifikation. Die Zeitstrafe darf auch nicht zur Endzeit zu geschlagen werden

Windschatten-Zone

Bei Wettkämpfen mit Windschattenverbot entspricht die Windschattenzone einem Rechteck im Ausmaß von 10 m Länge und 3 m Breite bis einschließlich Olympischer Distanz und 12 Meter Länge und 3 Meter Breite bei Wettkämpfen bei längeren Distanzen. Die Windschattenzone (Rechteck) erstreckt sich vom Beginn des Vorderrades der vorfahrenden Athletin/des vorfahrenden Athleten bis zum Beginn des Vorderrades der dahinterfahrenden Athletin/des dahinterfahrenden Athleten.

Wettkampfteilnehmerinne/Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschatten-Zone Anderer einfahren:

  • bei einem Überholvorgang, wenn dieser innerhalb von 20 Sekunden abgeschlossen werden kann
  • aus Sicherheitsgründen
  • an Verpflegungsstationen
  • bei der Ein- und Ausfahrt in/aus Wechselzonen
  • bei engen Kurven, starken Steigungen und starken Gefällen
  • wenn Teile der Radstrecke von der Windschattenregel ausgenommen sind (z. B. Engstellen, Baustellen, Umleitungen, oder aus anderen Sicherheitsgründen).

Eine Wettkampfteilnehmerin/ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad der Überholdenden/des Überholenden vor dem Vorderrad des Überholten ist. Die Überholte/der Überholte muss die Windschatten-Zone innerhalb von fünf Sekunden verlassen. Athletinnen/Athleten müssen sich grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand halten, um schnelleren Fahrerinnen/Fahrern ein sicheres Überholen zu ermöglichen. Das Blockieren schnellerer Fahrerinnen/Fahrer wird mit einer Zeitstrafe geahndet.

Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen

Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendem Rechteck von 35 Metern Länge und 5 Metern Breite. Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmern darf in der Regel nicht die Möglichkeit geboten werden, in die Windschattenzone von motorisierten Fahrzeugen einzufahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel ist die Athletin/der Athlet.

‚Blocking’

Athletinnen/Athleten müssen sich immer äußerst rechts fortbewegen und dürfen andere Athletinnen/Athleten nicht in ihrer Fortbewegung blockieren oder behindern. Als Blocking gilt, wenn eine Athletin/ein Athlet am sicheren Überholen gehindert wird, da die vor ihm fahrende Athletin/der vor ihm fahrende Athlet durch seine regelwidrige Positionierung auf der Straße dies verhindert. Athletinnen/Athleten, die Andere derart blockieren, sind mit einer ‚Blauen Karte’ zu bestrafen.

Folgende Regelverletzungen führen unter anderem zu einer Disqualifikation (diese Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Das Wegwerfen von Gegenständen auf der Rad- und Laufstrecke (ausgenommen in den seitens des Veranstalters vorgesehenen Bereichen).
  • Wenn eine Athletin/ein Athlet eine verhängte Zeitstrafe nicht ableistet.
  • Verlassen der Wettkampfstrecke , wenn diese nicht an der gleichen Stelle wieder betreten wird.
  • Beschimpfungen oder unsportliches Verhalten (hier ist, bei entsprechender Schwere, auch eine Suspendierung möglich).
  • Wenn andere Wettkampfteilnehmer blockiert, attackiert, behindert oder sonst wie in deren Wettkampftätigkeit behindert werden.
  • Absichtliche, unfaire Zusammenstöße mit anderen Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmern. Die Tatsache, dass es bei einem Wettkampf manchmal auch zu Berührungen und/oder geringen Zusammenstößen zwischen Wettkampfteilnehmern kommen kann, resultiert daraus, dass sich in der Regel mehrere gleich oder ähnlich positionierte Athletinnen/Athleten auf beschränktem Raum bewegen. Derartige Positionskämpfe stellen allerdings noch keine Regelverletzung dar.
  • Annahme fremder Hilfe von außen (ausgenommen von TOs oder offiziellen Ordnerkräften, wenn diese Hilfe allen Teilnehmern zur Verfügung steht), bzw. wenn die angenommene Hilfe einen unfairen Vorteil darstellt.
  • Wenn den Anweisungen der TOs nicht Folge geleistet wird
  • Wenn die Startnummern, die der Veranstalter zur Verfügung stellt, absichtlich verändert werden.
  • Wenn unerlaubte Ausrüstung verwendet wird.
  • Verletzung der Straßenverkehrsordnung.
  • Das Radfahren ohne Radhelm.
  • Bei abgesprochenem oder absichtlichem “ex aequo” Zieleinlauf in Kategorie A Bewerben.

Kriterien über die Verwendung Kälteschutzanzüge (Wetsuits)

Kälteschutzanzüge dürfen nur als zweite Bekleidungsschicht über einer Wettkampfkleidung getragen werden. Das Tragen von mehreren Kälteschutzanzügen ist verboten. Die Hände und Füße müssen jedoch immer frei bleiben. Das Tragen eines Kopfschutzes (z. B. Neoprenhaube) ist erlaubt. Die Verwendung von Kälteschutzanzügen (Wetsuits, Neopren) ist abhängig von der Wettkampfkategorie, der Wettkampfdistanz und der Wassertemperatur. Nachstehend ist angeführt, bei welchen Wettkämpfen unter Zugrundelegung dieser Kriterien die Benutzung eines Kälteschutzanzuges verboten oder verpflichtend vorgeschrieben ist:

bis einschließlich 1.500 m Schwimmen: 22,0° C und darüber Wetsuit –Verbot; 15,9° C und darunter Wetsuit -Pflicht

ab 1.501 m Schwimmen: 24,6° C und darüber Wetsuit –Verbot; 15,9° C und darunter Wetsuit –Pflicht

Kälteschutzanzüge (z. B Neopren) dürfen erst in der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers zur Gänze ausgezogen werden. Vom Schwimmausstieg bis zum Wechselplatz darf der Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden. Dabei dürfen andere Wettkampfteilnehmer nicht behindert werden.

Da Wettkampfteilnehmerinnen/Wettkampfteilnehmer verpflichtet sind die Wettkampfregeln des ÖTRV zu kennen und zu beachten, hier der Link zur Sportordnung

Noch eine wichtige Information: Die Tageslizenz wurde mit 1. Jänner 2016 auf EUR 8,00 erhöht.

Die Technical Officials des ASV TRIA Stockerau wünschen allen Athletinnen und Athleten eine erfolgreiche und verletzungsfreie Saison 2016!