Am 31. Jänner 2015 beziehungsweise 7. Februar 2015 fanden in Sankt Pölten die vom Niederösterreichischen Triathlonverband veranstalteten Schulungen für die Technical Officials statt. Auch die TO´s des ASV TRIA Stockerau waren dabei und erfuhren als Erste die Änderungen im Reglement für 2015.
Die Wertungsklassen in der ÖTRV Sportordnung wurden geändert. Die Wertungsklassen ELITE 1 und ELITE 2 sind Geschichte. Die neuen Wertungsklassen:
Schülerklasse E (SCH E) | 6+7 Jahre | M/W 35-39 | 35-39 Jahre |
Schülerklasse D (SCH D) | 8+9 Jahre | M/W 40-44 | 40-44 Jahre |
Schülerklasse C (SCH C) | 10+11 Jahre | M/W 45-49 | 45-49 Jahre |
Schülerklasse B (SCH B) | 12+13 Jahre | M/W 50-54 | 50-54 Jahre |
Schülerklasse A (SCH A) | 14+15 Jahre | M/W 55-59 | 55-59 Jahre |
Jugendklasse (JGD) | 16+17 Jahre | M/W 60-64 | 60-64 Jahre |
Juniorenklasse (JUN) | 18+19 Jahre | M/W 65-69 | 65-69 Jahre |
Unter 23 (U 23) | 20-23 Jahre | M/W 70-74 | 70-74 Jahre |
M/W 24-29 | 24-29 Jahre | M/W 75-79 | 75-79 Jahre |
M/W 30-34 | 30-34 Jahre | M/W 80+ | 80 J. u. älter |
Eine große Bitte des Niederösterreichischen Triathlonverbandes ist, dass sie sich die Athletinnen und Athleten bei den Bewerben mit dem offiziellen Vereinsnamen anmelden. Dies erleichtert dem Verband unter anderem die Auswertung für die Landesmeisterehrung. Für uns ist der offizielle Vereinsname „ASV TRIA Stockerau“.
In einem Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstand eine interessante Diskussion rund um das Wettkampfreglement:
* Littering (das Wegwerfen von Gegenständen auf der Rad- und Laufstrecke – ausgenommen in den seitens des Veranstalters vorgesehenen Bereichen) führt zur DISQUALIFIATION
* Die Verwendung von Kopfhörern, Mobilfunkgeräten sowie Video-/Audio-Aufzeichnungs- und Abspielgeräten ist nicht erlaubt -> DISQUALIFIATION
* Verboten ist die Annahme fremder Hilfe von außen (ausgenommen von TOs oder offiziellen Ordnerkräften, wenn diese Hilfe allen Teilnehmern zur Verfügung steht). Sollte die fremde Hilfe (zum Beispiel Rückgabe der vollen Trinkflasche) nicht wieder rückgängig gemacht werden können -> DISQUALIFIATION
* Für die Ableistung der Zeitstrafe ist die Athletin/der Athlet selbst verantwortlich. Nach Überquerung der Ziellinie kann die Zeitstrafe nicht mehr abgeleistet werden. Wird die Zeitstrafe nicht rechtzeitig abgeleistet, erfolgt eine DISQUALIFIATION
* Beim Radfahren ist insbesondere das Rechtsfahrgebot, das Verbot des Schneidens von Kurven, das Verbot des Überfahrens der Mittellinie sowie das Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen zu beachten. Athletinnen/Athleten, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, können DISQUALIFIZIERT werden.
* Die Oberkörperbekleidung ist so tragen, dass sich beide Träger ordnungsgemäß auf den Schultern befinden und der Brustkorb bedeckt ist. Ein Reißverschluss auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung muss überwiegend geschlossen sein.
* Das Tragen der Startnummer unter dem Neoprenanzug ist verboten!
* Der Wechselplatz ist definiert als der Bereich, der sich 50 cm rechts und links von der Wechselplatzmarkierung (Nummer) erstreckt. Es dürfen nur Gegenstände in der Wechselzone deponiert werden, welche unmittelbar für den Wettkampf benötigt werden.
Die Athletinnen und Athleten müssen die Wettkampfregeln des Österreichischen Triathlonverbandes kennen und beachten!
Auch 2015 werden die Technical Officials einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit bei den Bewerben beitragen.
Die Technical Officials des ASV TRIA Stockerau wünschen allen Athletinnen und Athleten eine erfolgreiche und verletzungsfreie Saison 2015!