Technical Officials, so heißen nun die „Kampfrichter“ bei den Triathlonveranstaltungen. Für die Saison 2014 haben sich elf Stockerauerinnen beziehungsweise Stockerauer bereit erklärt für diese Aufgabe zur Verfügung zu stehen.
Am 1. Februar 2014 beziehungsweise am 1. März 2014 fanden in Sankt Pölten die Schulungen statt. Bei dieser Veranstaltung des Niederösterreichischen Triathlonverbandes wurde die neue Sportordnung des Österreichischen Triathlonverbandes vorgestellt. Die Neuzugänge mussten anschließend die Prüfung ablegen. Welche alle drei bestanden haben.
Bei den niederösterreichischen Wettkämpfen sollen folgende neuen Punkte umgesetzt werden:
„Aufgeräumte“ Wechselzone
bereits beim „Check-in“ werden die Athletinnen und Athleten darauf hingewiesen, ihren Wechselplatz in Ordnung zu halten. Sollten vom Veranstalter Kisten zur Verfügung gestellt werden, müssen alle Sachen in der Kiste sein und nicht herausschauen.
Wenn für das Fahrrad Bodenbefestigungen vorgesehen sind, so muss das Fahrrad vor dem Radsplitt mit dem Hinterrad in der Halterung stehen und nach dem Radsplitt mit dem Vorderrad
Wenn es Vorrichtungen zum Aufhängen der Fahrräder gibt, muss das Fahrrad vor dem Radsplitt mit dem Sattel eingehängt werden und danach mit beiden Bremshebeln.
Bei Wettkämpfen mit Neoprenverbot darf nur eine Schicht getragen werden!
Zur Erinnerung folgende Gründe führen zur Disqualifikation
* Das Wegwerfen von Gegenständen auf der Radstrecke und Laufstrecke. Ausgenommen seitens des Veranstalters vorgesehene Bereiche.
* Wenn eine Athletin/ein Athlet eine verhängte Zeitstrafe nicht ableistet beziehungsweise ignoriert.
Zur Erinnerung wer eine Zeitstrafe verhängt bekommt, ist für das Aufsuchen der Penaltybox selbst verantwortlich!
* Beschimpfungen oder unsportliches Verhalten (hier ist, bei entsprechender Schwere, auch eine Suspendierung möglich).
* Wenn andere Wettkampfteilnehmer blockiert, attackiert, behindert oder sonst wie in deren Wettkampftätigkeit behindert werden.
* Absichtliche, unfaire Zusammenstöße mit anderen Wettkampfteilnehmern.
(Positionskämpfe stellen allerdings keine Regelverletzung dar.)
* Annahme fremder Hilfe von außen beziehungsweise wenn die angenommen Hilfe einen unfairen Vorteil darstellt.
* Wenn den Anweisungen der Technical Officials nicht Folge geleistet wird.
* Wenn die Strecke aus Sicherheitsgründen verlassen, der Wettkampf aber nicht an gleicher Stelle wieder aufgenommen wird.
* Wenn die Startnummer, die der Veranstalter zur Verfügung stellt, absichtlich verändert wird.
* Wenn unerlaubte Ausrüstung verwendet wird.
* Verletzung der Straßenverkehrsordnung
* Bei abgesprochenen oder absichtlichen „ex aequo“ Zieleinlauf (bei Kategorie A-Bewerben)
* Bei zwei (Langdistanz: drei) oder mehr Zeitstrafen
Die Hauptaufgabe der Technical Officials ist für Fairness und Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den niederösterreichischen Wettkämpfen zu sorgen.